Die BDA-Übersicht, die praxisrelevante Fragen zur Einreise sowie Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, insbesondere ausländischen Fachkräften, beantwortet, wurde von der BDA aktualisiert (zur Übersicht).
Diese Version enthält folgende Neuerungen:
Aktualisierung der Liste von Ländern (sog. Positivliste), für die derzeit keine Einreisebeschränkungen gelten
Aufnahme der qualifizierten Werkvertragsarbeitnehmer in die Personengruppe der einreisebefugten Fachkräfte
Erweiterung der Einreisemöglichkeiten für Auszubildende auf alle Branchen
Möglichkeit der Einreise unverheirateter Paare bei Vorlage von Nachweisen
Hinweis auf die am 8. August 2020 eingeführte Testpflicht für Einreisende nach Deutschland, die sich in den 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Das Papier ist zudem auf der Webseite der BDA unter www.arbeitgeber.de > Covid-19 Informationen für Unternehmen veröffentlicht.