Aktuell wurde ein neues Online-Verfahren für diese Entschädigungen zur Verfügung gestellt. Das Verfahren wurde vom Bundesinnenministerium und dem Gesundheitsministerium NRW entwickelt. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land (NRW: Landschaftsverbände) übermittelt. Das Verfahren gilt für Entschädigungen sowohl bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot (§ 56 Abs. 1 IfSG) wie auch bei Schul- und Kitaschließungen (§ 56 Abs. 1a IfSG).
Bitte beachten Sie zum Schutz vor Betrügern, Anträge nur über den folgenden Link zu stellen: www.ifsg-online.de
Auf dieser Internetseite finden Sie auch alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren.