Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat umfangreiche Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Sie finden sie auf der Webseite der BA. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und an die gültige Rechtslage angepasst:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden hat die BA hier veröffentlicht:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen
Die krisenbedingten Verbesserungen der Regelungen für Kurzarbeitergeld, insbesondere die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, werden nach dem Bundesministerium für Arbeit rückwirkend zum 01. März in Kraft treten,