Das Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (CorInsAG) sowie weitere Corona-Sondergesetze sollen die Optionen für Unter-nehmen und Geschäftsführer erweitern und Haftungsrisiken reduzieren. Allerdings schützt das Gesetz nur unter bestimm-ten Voraussetzungen und bringt eine Reihe rechtlicher Unklar-heiten mit sich. Die Aussetzungsfrist ist inzwischen zwar bis zum 31.12.2020 verlängert worden, jedoch nur für Unterneh-men, die (nur) überschuldet sind.
In einer Live-Online-Veranstaltung am 12. November be-handelt Arbeitgeber Südwestfalen Rechte, Pflichten, Risiken und Haftungsszenarien der Geschäftsführer. Referent ist Rechtsanwalt Dr. Tilman Coenen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner einer großen Wirtschafts-kanzlei.
Einzelheiten zur Veranstaltung finden Sie hier:
http://www.agsw.de/veranstaltungen-detail-seite/?event-id=945
Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen sehr gerne Frau Kressin zur Verfügung: u.kressin@agsw.de.
Uta Kressin
Bildungsreferentin
Arbeitgeber Südwestfalen e.V.
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