Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Nachdem der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, ist es zum 30. April 2020 in Kraft getreten. Es enthält vielfältige Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dazu zählt auch eine Änderung von § 56 IfSG, der Entschädigungsfragen regelt.