Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW(MAGS) hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Dieses gilt vom 16. März bis 19. April. Ausgenommen sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. Die Leitlinie regelt sowohl das Verfahren als auch die Personenkreise kritischer Infrastrukturen:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200317_erlass_betretungsverbot_tages-_und_nachtpflegeeinrichtungen_werkstaetten_u.a.pdf