„Gleich zu Beginn der Pandemie haben die Arbeitgeber weitreichende Maßnahmen umgesetzt, um ihre Belegschaften vor einer Infektion mit Covid 19 zu schützen. Die einzelnen Arbeitsplätze in Büroräumen und Produktionshallen wurden so gestaltet, dass der Abstand gesichert ist, Schichtpläne und Pausenzeiten neu organisiert, damit sich möglichst wenig Beschäftigte gleichzeitig in einem Raum aufhalten müssen und kurzfristig Homeoffice-Plätze eingerichtet. Inzwischen kann sich jeder gegen Corona impfen lassen. Wer sich gegen die Impfung entscheidet, muss auch am Arbeitsplatz besonders geschützt werden. Um diesen Gesundheitsschutz gewährleiten zu können, muss der Arbeitgeber aber wissen, welche Mitarbeiter unter diese Schutzmaßnahmen fallen. Er muss also wissen, welche Beschäftigten geimpft sind und welche nicht. Die Unternehmen brauchen jetzt eine eindeutige gesetzliche Regelung, um hier Klarheit zu erhalten, damit sie auch weiterhin ihrer Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiter nachkommen können. Sicherlich fallen diese Angaben unter den Datenschutz und müssen zwingend sehr sensibel behandelt werden. Allerdings darf der Datenschutz nicht über den Gesundheitsschutz gestellt werden.“