Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab Montag, 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern: Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 (Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) ausgeweitet. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden.
Ausführliche Informationen inkl. einer aktualisierten FAQ-Liste finden Sie in der Schulmail des Ministeriums unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html
