Wir möchten wir Sie weiter über die Corona-Überbrückungshilfe und die Eckpunkte für die 2. Phase (Fördermonate September – Dezember 2020) informieren. Aktuell wurde die An-tragstellung gestartet.
Anträge für die 2. Phase der Überbrückungshilfe können damit ab sofort durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2020.
Änderungen in der 2. gegenüber der 1. Phase:
Die Förderkonditionen für die 2. Phase (September bis Dezember 2020) wurden verbessert. So wurde u. a. das Kriterium des Umsatzeinbruchs abgesenkt, die KMU-Schwelle abgeschafft und die För-dersätze und Personalkostenpauschale erhöht:
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unterneh-men
o mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
o oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.(bisher Umsatzeinbruch von 60Prozent in April und Mai 2020).
Auch entfällt mit der 2. Phase der Überbrückungshilfe die s. g. KMU-Schwelle, wonach innerhalb der 1. Phase bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten nur max. 9.000 Euro, mit bis zu zehn Beschäftigten nur max. 15.000 Euro förderfähig waren. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Darüber hinaus erhöht sich die monatliche Fixkostenerstattung:
o 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
o 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten),
o 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent und unter 50 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch). jeweils Förder-monat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Personalkostenpauschale wurde von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
„RW Überbrückungshilfe Plus":
Das Programm wird für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen wieder mit der „RW Überbrückungshilfe Plus" ergänzt. Nähere Informationen hierfür liegen noch nicht vor, sollen aber noch auf der u.g. Seite des Landes ergänzt werden.
Den Weg zur Antragstellung und alle Informationen rund um die Überbrückungshilfe finden Sie unter:
Land NRW:
Bund: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Diese Informationen werden erfahrungsgemäß regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen zur Überbrückungshilfe und zur NRW Überbrückungshilfe Plus steht zudem eine Hotline zur Verfügung: Telefon: 0211-7956 4996.