Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der in vielen innerdeutschen Regionen steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus sollen telefonische Krankschreibungen beim Arzt (Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit) wieder ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patienten aufgrund telefonischer Anamnese durch den Arzt wegen Atemwegserkrankungen ermöglicht werden.
Nach der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen vom 15. Oktober 2020 können die entsprechenden Krankschreibungen nach eingehender telefonischer Befragung durch einen niedergelassenen Arzt für bis zu sieben Tage ausgestellt werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann für weitere sieben Kalendertage telefonisch erfolgen. Der Beschluss soll am 19. Oktober in Kraft treten, soweit das Bundesministerium für Gesundheit ihn nicht beanstandet und befristet bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Über eine mögliche Verlängerung soll zeitgerecht entschieden werden.