Krisen, Wirtschaftsflaute, Sparpläne – nahezu täglich melden die Unternehmen hierzulande, dass sie Stellen streichen. In den Medien entsteht dadurch das Bild einer Kündigungswelle. Tatsächlich bauen die Unternehmen Stellen ab – allerdings auf eine andere Art und Weise: Wenn Beschäftigte kündigen oder in Rente gehen, werden ihre Stellen häufig nicht nachbesetzt. Dadurch war die Zahl neu gemeldeter offener Stellen zuletzt – vom Corona-Frühjahr 2020 abgesehen – so niedrig wie seit 2000 nicht mehr.
Die Zahl der Entlassungen ist dagegen nur wenig gestiegen. Vielmehr sind es in den meisten Fällen die Arbeitnehmer, die das Heft in die Hand nehmen und ihren Job verlassen. Dieser Trend ist schon seit Jahren zu beobachten, wie die jüngsten Zahlen des Sozio-oekonomischen Panels zeigen.
Im Jahr 2022 wurden knapp fünf Prozent der Arbeitsverhältnisse in Deutschland auf Initiative der Beschäftigten beendet – 2009 waren es erst 4 Prozent.
Während damals nur etwa ein Drittel aller beendeten Arbeitsverhältnisse auf Eigenkündigungen beruhte, lag ihr Anteil im Jahr 2022 bereits bei mehr als 50 Prozent.
Quelle: iwd
Während die Zahl der Entlassungen in den vergangenen Jahren nur wenig gestiegen ist, verlassen immer mehr Arbeitnehmer ihren Job aus eigenem Antrieb.
Die meisten der freiwillig ausscheidenden Beschäftigten gehen mit Perspektive: Rund 84 Prozent von ihnen hatten zum Zeitpunkt ihres Austritts ein Jobangebot vorliegen oder sogar schon einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. In früheren Jahren schwankte der Anteil zwischen 67 und 78 Prozent.
Während sich mehr Beschäftigte neu orientieren und von sich aus gehen, sind Kündigungen durch den Arbeitgeber tendenziell rückläufig: Nur knapp 3 Prozent der Befragten gaben 2022 an, dass sie im vorangegangenen Jahr entlassen wurden. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 war dieser Wert noch doppelt so hoch.
Die vergleichsweise hohe Zahl an Eigenkündigungen zeigt, dass die Arbeitnehmer zunehmend Verhandlungsmacht erlangen. Das heutige Arbeitsrecht passt daher teils nicht mehr zur Realität, denn es stellt den Arbeitnehmer als schutzbedürftig und strukturell benachteiligt dar. Künftig braucht es daher Regeln, die die Sicherheit der Beschäftigten und die Handlungsfähigkeit der Betriebe ins Gleichgewicht bringen.
Quelle: iwd